Kosten
Das tägliche Entgelt für den Besuch der Tagespflege ist vom jeweiligen Pflegegrad abhängig und setzt sich aus drei Bereichen zusammen:
- Pflegesatz (abhängig vom Pflegegrad)
- Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten
Kostenart | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
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Pflege inkl. Ausbildungsumlage | 65,70 € | 68,82 € | 71,94 € | 75,07 € | 78,19 € |
Unterkunft und Verpflegung | 21,10 € | 21,10 € | 21,10 € | 21,10 € | 21,10 € |
Investitionskosten | 11,24 € | 11,24 € | 11,24 € | 11,24 € | 11,24 € |
Kosten pro Besuchstag (ohne Investitionskosten) | 86,80 € | 89,92 € | 93,04 € | 96,17 € | 99,29 € |
Fahrtkosten: Zusätzliche Kosten bei Nutzung unseres Hol- und Bringdienstes | Fahrzeug | Einfachfahrt | Hin-/Rückfahrt |
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Innerhalb St. Tönis | PKW | 12,12€ | 24,24€ |
BTW | 15,43€ | 30,86€ | |
Außerhalb St. Tönis | PKW | 15,43€ | 30,86€ |
BTW | 19,10€ | 38,20 € | |
Zuschlag ab dem 9. km pro km | 1,47€ |
Bei vorliegender Pflegebedürftigkeit beteiligen sich die Pflegekassen an den Kosten und übernehmen den Pflegesatz (58,35 EUR / 61,09 EUR / 63,84 EUR / 66,60 EUR / 69,34 EUR) sowie die Fahrtkosten bis zum jeweiligen Höchstbetrag zusätzlich zum Pflegegeld bzw. zum Höchsbetrag für die Pflegesachleistung. Bei den Pflegegraden 2 bis 5 übernimmt der Kreis Viersen bzw. die Stadt Krefeld die Investionskosten in Höhe von 9,60 EUR pro Tag.
Zusätzlich erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade den Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 EUR. Dieser Betrag wird jedoch nicht ausgezahlt sondern steht nur für die Abrechnung der Kosten für z.B. Tagespflege oder die Unterbringungs- und Verpflegungskosten (21,10 EUR pro Tag) zur Verfügung.
Haben Sie diesen Anspruch nicht, tragen Sie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung selber. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch einen Antrag zur Kostenübernahme beim Sozialamt stellen. Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne und unverbindlich.
Übersicht der Kosten Tagespflege zum Herunterladen.