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Das Aufnahmeverfahren

Das Aufnahmeverfahren

 

Erstgespräch

 

Wenn Sie an unserem ambulant betreuten Wohnen interessiert sind, nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin für ein erstes Informations- und Kontaktgespräch über die Leistungen und Inhalte des Betreuten Wohnens. Ziel des Erstgesprächs ist die Vermittlung grundlegender Informationen über das Ambulant Betreute Wohnen sowie die Entscheidungsfindung, ob das Ambulant Betreute Wohnen für den jeweiligen Klienten die geeignete Leistungsform ist.

 

Antragsverfahren

 

Stellt sich im Rahmen des Erstgesprächs heraus, dass das Ambulant Betreute Wohnen die geeignete Leistungsform ist, erstellen wir gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Hilfeplan (IHP). Der IHP ermittelt und beschreibt den individuellen Betreuungsbedarf und dient als Grundlage für die Festlegung der wöchentlichen Betreuungsstunden (sog. Fachleistungsstunden) durch die Hilfeplankonferenz.

 

Benötigt werden bei der Antragstellung außerdem ein ärztliches sowie ein Sozialhilfe-Grundantrag mit entsprechenden Anlagen, aus denen das Einkommen, das Vermögen sowie die Höhe der Unterkunftskosten hervorgehen. (Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen notwendig werden.)

 

Leistungserbringung

 

Hat der Landschaftsverband die Kostenübernahme für die erforderlichen Fachleistungsstunden bewilligt, schließen wir mit Ihnen einen Betreuungsvertrag in dem alle Einzelheiten des Ambulant Betreuten Wohnens geregelt sind.

 

Die Kosten

 

Die Finanzierung der Fachleistungsstunden im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens erfolgt in der Regel durch den Landschaftsverband Rheinland auf der Basis des Individuellen Hilfeplanverfahrens. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internet-Seiten des Landschaftsverbandes.

 

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