Behandlungspflege
Ärztlich verordnete Leistungen wie z.B.
Grundpflege
Alle Leistungen der sozialen Pflegeversicherung wie z.B.
Pflegeberatungseinsätze
Erhalten Sie Pflegegeld, so sind Sie verpflichtet, in Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich und in Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einen Pflegeberatungsbesuch durchführen lassen. Die Kosten hierfür übernimmt die Pflegekasse.
Verhinderungspflege
Bei Ausfall der Pflegeperson leisten wir die notwendige Verhinderungspflege für max. 42 Tage pro Jahr. Die Kosten hierfür übernehmen die Pflegekassen bis zu einem Betrag von max. 1.612 EUR pro Jahr.