Das tägliche Entgelt für den Besuch der Tagespflege ist von der jeweiligen Pflegestufe abhängig und setzt sich aus drei Bereichen zusammen:
Pflegestufe |
0 |
I |
II |
III |
|---|---|---|---|---|
Pflegesatz |
39,78 |
41,87 |
43,96 |
46,06 |
Unterkunft und Verpflegung |
17,45 |
17,45 |
17,45 |
17,45 |
Kosten pro Pflegetag (ohne Investitionskosten) |
57,23 |
59,32 |
61,41 |
63,51 |
Bei Nutzung unseres Hol-und Bringedienstes: |
|
Bei vorliegender Pflegebedürftigkeit beteiligen sich die Pflegekassen an den Kosten und übernehmen den Pflegesatz (41,87 EUR / 43,96 EUR / 46,06 EUR) sowie die Fahrtkosten bis zum jeweiligen Höchstbetrag. Erhalten Sie z.B. Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflege-dienst, können Sie den Differenzbetrag bis zum Pflegehöchstbetrag sowie zusätzlich 50% des Pflegesachleistungsbetrages für den Besuch der Tagespflege einsetzen. Bei den Pflegestufen 1 bis 3 übernimmt der Kreis Viersen bzw. der Stadt Krefeld die Investitionskosten in Höhe von 12.00 EUR pro Tag.
Bei dementiell veränderten Menschen mit einem erheblichen Betreuungsaufwand gewähren die Pflegekassen auf Antrag einen zusätzlichen Betreuungsbetrag in Höhe von 100 EUR bzw. 200 EUR pro Monat (auch wenn keine Pflegestufe vorliegt). Dieser Betrag wird jedoch nicht ausgezahlt sondern steht nur für die Abrechnung der Kosten für z.B. Tagespflege oder für die Unterbringungs- und Verpflegungskosten (17,45 EUR pro Tag) zur Verfügung.
Haben Sie diesen Anspruch nicht, tragen Sie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung selber. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch einen Antrag zur Kostenübernahme beim Sozialamt stellen. Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne und unverbindlich.
Ubersicht der Kosten Tagespflege zum Herunterladen.